Zwei Personen, die an einem Tisch Dokumente durchsehen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen

Diese AGB regeln die Erbringung von Dienstleistungen durch die B.A. Saar Bauakustik GmbH (im folgenden Anbieter) gegenüber Unternehmen und Verbrauchern (im folgenden Auftraggeber).

§ 1 Geltungsbereich und Vorrang individueller Vereinbarungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Verträge über Dienstleistungen, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen müssen zu Dokumentationszwecken in Textform festgehalten werden.

§ 2 Leistungsbeschreibung und Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Projektauftrag oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform.

§ 3 Vertragsschluss und -grundlagen

Angebote des Anbieters sind, sofern nicht anders bezeichnet, unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter eine Beauftragung in Textform bestätigt oder der Auftraggeber ein Angebot in Textform annimmt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Durchführung erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig und in geeigneter Form zu erbringen. Dazu gehört insbesondere, dass der Auftraggeber erforderliche Informationen, Zugänge zu Räumlichkeiten, Inhalte, Unterlagen, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig bereitstellt. Wesentliche Grundlagen für die Leistungserbringung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Daten, Vorgaben und Freigaben. Der Auftraggeber stellt sicher, dass diese Inhalte aktuell, vollständig, richtig und für die vereinbarte Nutzung geeignet sind.

§ 4 Termine, Fristen und Leistungserbringung

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Der Anbieter erbringt die Leistungen nach dem vereinbarten Zeitplan, soweit dieser festgelegt wurde.

Soweit keine Zeitplanung vereinbart ist, erfolgt die Leistungserbringung innerhalb eines angemessenen Zeitraums.

Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter oder geeignete Subunternehmer einzusetzen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Person zur Leistungserbringung besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

§ 5 Leistungsänderungen und Zusatzleistungen

Wünscht der Auftraggeber Änderungen, Erweiterungen oder Zusatzleistungen am Projekt bzw.

Planinhalten, teilt er dies dem Anbieter in Textform mit. Der Anbieter prüft die Umsetzbarkeit und informiert ihn vor deren Durchführung über den zusätzlichen Leistungsumfang, die Vergütung oder deren Berechnungsgrundlage und voraussichtliche Auswirkungen auf Termine. Zusatzleistungen werden erst nach entsprechender Vereinbarung in Textform geschuldet und sind nach vorab vereinbarten Stundensätzen zu vergüten.

B.A. Saar Bauakustik GmbH, AGB – Stand 01.10.2026 Seite 2 von 4 Seiten

§ 6 Vergütung, Abrechnung und Spesen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder der vereinbarten Preisliste. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand, Pauschale oder nach vereinbarten Meilensteinen. Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder Teilrechnungen zu stellen.

Übernachtungskosten werden nach Nachweis abgerechnet.

§ 7 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Mit elektronischer Zustellung des Entwurfs über die beauftragten Leistungen liegen die Voraussetzungen für das Stellen der Schlussrechnung vor.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung hat unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug mit einem nicht nur unerheblichen Betrag, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung fälliger Beträge auszusetzen. Dadurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten des Anbieters. Der Auftraggeber hat alle im Zusammenhang mit der Forderungsbeitreibung entstehenden Kosten, z. B. Inkasso- und Anwaltsgebühren, zu tragen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

§ 8 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen denjenigen Mitarbeitenden, beruflich zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratenden und zulässig eingesetzten Subunternehmern zugänglich machen, die sie zur Vertragsdurchführung benötigen. Sie stellen eine angemessene Vertraulichkeitsbindung dieser Personen sicher. Die Pflicht gilt nach Vertragsende fort, solange die Informationen nicht rechtmäßig öffentlich bekannt geworden sind.

Vertrauliche Informationen sind insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, interne Abläufe, Konditionen, nicht öffentliche Konzepte sowie technische und wirtschaftliche Informationen.

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt sind oder aufgrund zwingender Vorgaben offengelegt werden müssen. In letzterem Fall wird die betroffene Partei, soweit möglich, vorab informiert.

§ 9 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

Soweit im Rahmen der Dienstleistung Arbeitsergebnisse, Dokumente, Konzepte, Texte, Grafiken, Auswertungen, Vorlagen oder sonstige Inhalte erstellt werden, räumt der Anbieter dem Auftraggeber an den vertraglich geschuldeten Arbeitsergebnissen ein Nutzungsrecht im Umfang der Vereinbarung ein, frühestens jedoch nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Rechteeinräumung als einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Zwecke des Auftraggebers. Eine Weitergabe an Dritte, eine Bearbeitung oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.

B.A. Saar Bauakustik GmbH, AGB – Stand 01.10.2026 Seite 3 von 4 Seiten

Der Anbieter bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Methoden, Ideen und Erfahrungen, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen, weiter zu verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.

§ 10 Verantwortung für Inhalte, Rechte Dritter und Freistellung

Sofern der Auftraggeber dem Anbieter Inhalte, Daten, Materialien oder Vorgaben zur Verfügung stellt oder deren Nutzung verlangt, stellt der Auftraggeber sicher, dass er hierzu berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Inhalte rechtmäßig sind und verwendet werden dürfen.

Der Auftraggeber stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden Rechtsverletzung aus der Nutzung bereitgestellter Inhalte oder Vorgaben geltend gemacht werden. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

Der Anbieter informiert den Auftraggeber unverzüglich über entsprechende Ansprüche und stimmt das weitere Vorgehen ab.

§ 11 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleiben ferner die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und eine ausdrücklich übernommene Garantie.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Die Haftung für Datenverlust ist, soweit rechtlich zulässig, auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.

Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 12 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse

Kann der Anbieter aufgrund von Ereignissen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, Leistungen nicht oder nicht fristgerecht erbringen, verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Solche Ereignisse können beispielsweise Ausfälle zentraler Infrastruktur, behördliche Maßnahmen, Streiks, Naturereignisse oder vergleichbare Umstände sein. Bei Behinderungen die einen Zeitraum von 3 Monaten überschreiten haben beide Parteien das Recht, den Vertrag zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden dann entsprechend in Rechnung gestellt.

Beide Parteien werden sich in solchen Fällen unverzüglich gegenseitig informieren und die Auswirkungen auf Termine und Leistungserbringung angemessen abstimmen.

B.A. Saar Bauakustik GmbH, AGB – Stand 01.10.2026 Seite 4 von 4 Seiten

§ 13 Vertragsdauer, Kündigung und Beendigung

Sofern eine laufende Zusammenarbeit vereinbart ist, gilt die vereinbarte Vertragslaufzeit. Ist keine Laufzeit vereinbart, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz angemessener Fristsetzung wiederholt verletzt oder wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug ist.

Nach Vertragsbeendigung sind bis dahin erbrachte Leistungen abzurechnen. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben bestehen. Soweit Arbeitsergebnisse übergeben wurden, gelten die Regelungen zur Rechteeinräumung entsprechend.

§ 14 Datenschutz

Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung nur soweit dies erforderlich ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Anbieter nur solche personenbezogenen Daten zu übermitteln, zu deren Weitergabe und Verarbeitung er berechtigt ist.

Soweit für die Vertragsdurchführung besondere Vereinbarungen zur Datenverarbeitung erforderlich sind, werden diese gesondert in Textform geregelt.

§ 15 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Anbieter bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform, sofern nicht zwingende Gründe entgegenstehen.

§ 16 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Textform, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

Sofern ein Gerichtsstand vereinbart werden darf, ist der Sitz des Anbieters Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag.

Lesen Sie unsere AGB sorgfältig und kontaktieren Sie uns.

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